Häufig gestellte Fragen – CORONA-FAQ

Wann öffnet der Campingplatz?

Campingplatz geöffnet –

Seit dem 16. August 2021 gilt für ganz Baden-Württemberg eine einheitliche Coronaverordnung unabhängig vom Inzidenzwert. Es wurde eine erneute Testpflicht bei touristischen Übernachtungen (auch Dauercampingplätze) eingeführt. Der Zutritt auf den Campingplatz ist nur nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis erlaubt (3G). Liegt kein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis vor, ist alle drei Tage erneut ein Corona-Schnelltest vorzulegen.

Im Schnelltestzentrum Horn sind noch kostenfreie Tests möglich.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre.

Welche Voraussetzungen gelten für meinen Aufenthalt?

Eine Anreise bzw. Aufenthalt ist möglich mit Reservierung. Ab 16.08.2021 gilt die 3-G-Regel. Bitte legen Sie Ihren Nachweis bei Anreise an der Rezeption vor.

Wo kann ich mich testen lassen?

Für die Anreise am besten noch im Testzentrum am Wohnort. Während des Aufenthalts z.B. im Höri-Testzentrum, Hauptstrasse 126 in Horn – fußläufig vom Campingplatz erreichbar – oder in einem der Testzentren in der Region wie z.B. das Drive-In Testzentrum Radolfzell. Eigene Schnelltests werden von uns nicht anerkannt.

Sind die Sanitäranlagen geöffnet?

Ja. Es besteht Maskenpflicht. Um das Abstandsgebot einhalten zu können stehen nicht alle Waschbecken zur Verfügung.

Sind Besucher erlaubt?

Es ist derzeit nicht möglich Besucher bzw. Tagesgäste am Campingplatz zu empfangen. Sobald weder Test- noch Dokumentationspflicht besteht werden wir diese Regelung gerne wieder lockern.

Besteht Maskenpflicht für Alle?

Ab einem Alter von 6 Jahren besteht Maskenpflicht in der Rezeption, sanitären Anlagen, in allen Gebäuden und im Freien wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

Gelten die Regeln auch für Dauercamper?

Ja. Dauercamper werden als touristische Gäste angesehen und unterliegen in Baden-Württemberg den gleichen Regelungen.

Hat das Strandbad geöffnet?

Das Strandbad ist geöffnet. Ebenso die Gastronomie – Freiterrasse.

Wo finde ich die aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –CoronaVO)?

Die Regelungen können Sie in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –CoronaVO) unter nachfolgendem Link nachlesen   https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_8.CoronaVO.pdf

Ist die Zeltwiese geöffnet?

Die Zeltweise ist offen. Gerne reservieren wir ab einem Aufenthalt von drei Nächten.

Allgemeines

Stornoregelungen

Wir wissen, dass es für unsere Gäste in diesen unsicheren und schwer planbaren Zeiten wichtig ist flexibel auf die Gegebenheiten reagieren zu können. Aus diesem Grund gilt: Sollte Ihre Reise aufgrund von Quarantänebestimmungen, Anreise aus Risiokogebieten oder ähnlichem nicht möglich sein sind Stornierungen jederzeit kostenfrei möglich. Ebenso bei weiter andauerndem oder erneutem Übernachtungsverbot.

Unser „Safety Programm“ am Campingplatz Horn

Die Sicherheit und Gesundheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für uns Priorität. Diesbezüglich treffen wir Maßnahmen in Bezug auf Hygiene, Auslastung und Abstandsregelungen um Ihre Sicherheit und die aller unserer Gäste zu gewährleisten. Helfen Sie mit und halten Sie sich an die gültigen Regelungen. Sie dienen Ihrer eigenen Sicherheit. Damit alle einen gute Erinnerung an Ihren Urlaub 2021 mit nach Hause nehmen können.

Allgemeines

Unsere Stellplätze sind groß so dass ausreichend Abstand zu Nachbarn eingehalten werden kann.Unsere Reinigungszyklen werden intensiviert. Desinfektionsspender sind bereitgestellt. Abstandsmarkierungen angebracht.

Bitte beachten Sie die Hinweisschilder zu Abstandsregeln und Maskenpflicht. In allen Gebäuden besteht Maskenpflicht.Plexiglasscheiben zwischen Gästen und Mitarbeitern erhöhen die Sicherheit zusätzlich.



Die Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sind einzuhalten.

Hinweistafeln geben zusätzlich Orientierung und einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Regelungen.


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